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01 Apr 2019

Gesetzliche Neuregelung des Check-ups

Gesetzliche Neuregelung der Gesundheitsuntersuchung (Check-up)

 

Liebe Patienten,

der Gesetzgeber hat die Regelungen zum check up mit sofortiger Wirkung geändert.

Die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene wird verjüngt (bereits ab 18), verschlankt (weniger Leistungen) und macht sich dünne (ab 35 nur noch alle drei Jahre).

Die bisher Check-up 35 genannte Vorsorgeuntersuchung soll in Zukunft bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich sein – allerdings nur einmalig bis zum Ende 35. Lebensjahr.

Ab diesem Alter haben die Versicherten ab sofort alle drei, statt wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Blutuntersuchungen sollen nur noch bei entsprechendem Risikoprofil durchgeführt werden und eine Urinuntersuchung ist gar nicht vorgesehen.

Die neue Gesundheitsuntersuchung

So sieht der neue „Check-up 35“ aus, der ab April 2019 durchgeführt werden kann:

  • Die Ausrichtung auf die bisherigen Zielerkrankungen wird in der Richtlinie gestrichen.
  • In der Anamnese soll eine stärkere Berücksichtigung von familiären Risiken für Krebserkrankungen (z.B. Brustkrebs, Darmkrebs, malignes Melanom) erfolgen und – sofern angezeigt – eine systematische Erfassung des kardiovaskulären Risikos mittels Risk-Charts erfolgen.
  • Erfassung des Impfstatus
  • Laboruntersuchungen: Aufnahme des gesamten Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyzeride).
  • Beratung zu gesundheitsbezogenen Änderungspotenzialen der Versicherten durch motivierende Gesprächsführung, um darauf aufbauend geeignete, abgestimmte Schritte zur Verhaltensänderung zu erörtern. Ferner risikoadaptierte Beratung, insbesondere auch über das anhand von Risk-Charts ermittelte kardiovaskuläre Risiko und entsprechende Managementstrategien.

Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen , können momentan den check-up weiterhin alle 2 Jahre in Anspruch nehmen !

Sprechen Sie uns hierzu gerne an

Ihr Praxisteam

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